Künftige Förderungen – Finanzhilfen

Alle Finanzhilfen für 2025 sind veröffentlicht. Mehr Informationen finden Sie bei den aktuellen Förderungen und im aktuellen Arbeitsprogramm

Ziele: 

Das Hauptziel dieses Calls ist es, die psychische Gesundheit durch deren Förderung und der Prävention von psychischen Problemen in der gesamten EU zu verbessern. Die Maßnahmen sollen die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der von der Kommission verabschiedeten Initiativen im Rahmen des umfassenden Ansatzes zur psychischen Gesundheit unterstützen.
Vor diesem Hintergrund wird die „Healthier Together“-Initiative betont, die die nichtübertragbaren Krankheiten adressiert. Bestehende Best Practices im Bereich psychischer Gesundheit und Suizidprävention sollen weiterverbreitet und angepasst werden, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen.
Die Maßnahmen sollten besonders gefährdete Gruppen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Migranten, Flüchtlinge) und sozioökonomisch benachteiligte Gruppen berücksichtigen.

Aktivitäten:
  • Förderung der psychischen Gesundheit durch Aufklärung und Austausch von Wissen sowie durch Netzwerke zwischen Institutionen und Gesundheitsexperten.
  • Design von Politikansätzen zur Bewältigung mentaler Herausforderungen bei Kindern, die sich aus dem digitalen Umfeld ergeben (z. B. Cybermobbing, Sucht, Desinformation).
  • Früherkennung von psychischen Problemen in verschiedenen Bereichen wie Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Verbesserung des Zugangs zu innovativen, evidenzbasierten Ansätzen zur psychischen Gesundheitsversorgung.
  • Patientenzentrierte Betreuung mit Fokus auf die Reduzierung von Stigmatisierung und Diskriminierung.
  • Die Aktivitäten müssen in Synergie mit der Joint Action „EU4H-2024-JA-IBA-06: Direct grants to Member States’ authorities: Promoting a comprehensive, prevention-oriented approach to mental health to support vulnerable groups. (DP-g-24-24)“ durchgeführt werden.
Budget:

2.000.000 € (verteilt auf 4 Projekte)

Projektdauer:

36 Monate

Frist:

22.01.2025

Fördermittelberechtigte: 

Hochschulen und Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Krankenhäuser, Expertennetzwerke (einschl. ERN), Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbände, Stiftungen, NGOs und ähnliche Einrichtungen, etablierte Netzwerke im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mind. 3 unabhängigen Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden eingereicht werden (3 Beneficiaries). Es müssen jeweils mind. eine NGO und mind. eine Patientenorganisation, die im Bereich der psychischen Gesundheit tätig sind, am Konsortium beteiligt sein.

Links:

Call Document
Funding & Tenders Portal
Arbeitsprogramm 2024 (S. 38)

Disclaimer: Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr, allein verbindlich sind die Internetseiten der Europäischen Kommission.