NKS EU4Health Antragstellung

Antragstellung

Die Fördermaßnahmen von EU4Health werden in Form von Finanzhilfen und Auftragsvergaben über die Europäische Kommission bzw. deren Exekutivagentur HaDEA veröffentlicht.

Jährlich werden mehrere Aufrufe (sog. Calls) zur Einreichung von Förderanträgen publiziert. Anträge können nur dann eingereicht werden, wenn ein entsprechender Call geöffnet ist. 

Zur Teilnahme an den öffentlichen Ausschreibungen müssen interessierte Unternehmen im Rahmen ihrer Angebotsabgabe bzw. Einreichung von Projekten verschiedene Nachweise und Angaben zusammenzustellen. Welche im Einzelfall benötigt werden, kann den Ausschreibungsdokumenten entnommen werden.

Wir als NKS EU4Health unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und stehen für Fragen zur Verfügung. Außerdem bieten wir Überprüfungen Ihrer Antragsunterlagen an. Melden Sie sich gern! 

5 Schritte der Antragstellung

1. Suche einer passenden Fördermaßnahme

Die Europäische Kommission veröffentlicht Ausschreibungen für Fördermaßnahmen im Rahmen von EU4Health auf dem Portal der Europäischen Kommission (Funding & Tender Opportunities).

Über diese Seite kann durch Eingabe relevanter Schlüsselbegriffe sowie das Setzen von Filtern eine präzise Ergebnissuche gestartet werden. Fördermaßnahmen können ebenso direkt über die aufgeführten EU-Förderprogramme ausgewählt werden (Auswahl: EU4Health).

2. Projektpartnersuche (optional)

Für einige Fördermaßnahmen wird eine Teilnahme als Konsortium verlangt.
Für Finanzhilfen gibt es die Möglichkeit einer Partnersuche über das Portal der Europäischen Kommission. Hier können sich Interessierte registrieren, um sich mit möglichen Projektpartnern zu vernetzen.

> Weitere Informationen zur Suche nach Projektpartnern
Die Bildung von Konsortien für Auftragsvergaben erfolgt bieterseitig eigenständig.

3. EU-Login-Konto erstellen

Für die Bewerbung auf Fördermaßnahmen im Rahmen von EU4Health ist die Registrierung im Portal der Europäischen Kommission zwingend notwendig.
Sobald ein Nutzerkonto vorhanden ist, kann es für alle Interaktionen verwendet werden, die auf dem Portal unterstützt werden – von der Angebotseinreichung bis zur Berichterstellung. Ohne die Einrichtung eines Kontos wird lediglich ein Zugang zu den öffentlichen Diensten der Internetseite gewährt (z. B. Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, Leseanleitungen, etc.).

> Siehe auch Teilnehmerportal der Europäischen Kommission

4. Registrieren der Organisation

Das Teilnehmerregister ist das Online-Instrument der Europäischen Kommission zur Registrierung und Verwaltung der Daten der an den EU-Programmen teilnehmenden Organisationen. Es ermöglicht einen konsistenten Umgang mit den offiziellen Daten der Teilnehmenden.

Für die Teilnahme an Fördermaßnahmen muss die Organisation registriert werden und über einen 9-stelligen Teilnehmeridentifikationscode (PIC) verfügen. Diese eindeutige Kennung wird von der Europäischen Kommission bei allen Interaktionen als Referenz verwendet.

> Siehe auch Teilnehmerportal der Europäischen Kommission

5. Einreichen des Förderantrages

Förderanträge für Finanzhilfen und Auftragsvergaben werden über unterschiedliche Portale eingereicht.

Finanzhilfen
Anträge für Finanzhilfen werden über das Portal der Europäischen Kommission eingereicht.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen. Teil A wird bei der Eingabe der Daten im Teilnehmerportal generiert. Teil B muss im Voraus unter Verwendung der vom System heruntergeladenen Version bearbeitet werden. Es sind die Ausschreibungsunterlagen zu beachten, ob ggf. weitere Unterlagen einzureichen sind.

Auftragsvergaben
Auftragsvergaben werden über das Portal der Europäischen Kommission sowie auf der Plattform TED eTendering, der elektronischen Vergabeplattform der EU, ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen werden auf TED veröffentlicht.

Angebote sind ausschließlich elektronisch über TED einzureichen (eSubmission). Es sind die in der jeweiligen Ausschreibung geforderten Dokumente einzureichen.

> Siehe auch Antragstellung Finanzhilfen
> Siehe auch Antragstellung Auftragsvergaben