Finanzhilfen (Grants)
Anteilige Förderung durch die EU
Finanzhilfen sind direkte finanzielle Beiträge aus dem EU-Haushalt, die als Zuwendung an Drittbegünstigte, welche die Maßnahmen im Sinne der EU-Politik durchführen, vergeben werden.
Finanzhilfen machen einen Großteil der Ausgaben der EU aus und lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
- Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines Ziels im Rahmen eines EU-Politikbereichs beitragen sollen („Action Grants“),
- Beiträge zu den Betriebskosten einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischen Interesse oder Ziele im Rahmen eines EU-Politikbereichs verfolgt („Operating Grants“).
Finanzhilfen der EU dürfen 60 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, die im Zusammenhang mit einem Programmziel steht oder der Tätigkeit einer nichtstaatlichen Stelle, nicht überschreiten. In Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit kann der Beitrag der EU bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Die restlichen 40 % (bzw. 20 %) der Kosten müssen von den Antragstellenden getragen bzw. anderweitig finanziert werden. Dies geht unter anderem durch den Beitrag von Personal, welches von den Finanzhilfeempfängern beschäftigt wird.
Finanzhilfen dürfen nicht zu einem Gewinn führen.
> Siehe auch Finanzierung der Finanzhilfen.
Veröffentlichung als Calls for Proposals
Finanzhilfen werden von der EU in der Regel in Form von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Calls for Proposals) veröffentlicht.
Die wesentlichen Förderkriterien für die Finanzhilfen sind in den Calls for Proposals festgelegt. Antragstellende und ihre Partner müssen die folgenden Auswahlkriterien erfüllen (Action Grants):
- über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der gesamten Laufzeit des Zuschusses aufrechtzuerhalten und sich an der Finanzierung beteiligen zu können (“finanzielle Leistungsfähigkeit”),
- über ausreichende operative und fachliche Kapazitäten sowie Qualifikationen verfügen, um die Tätigkeiten zu implementieren, für die eine Kofinanzierung beantragt wird (“operative Leistungsfähigkeit”).
Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt nicht für internationale Organisationen und Öffentliche Einrichtungen.
Zur Teilnahme müssen interessierte Einrichtungen im Rahmen der Einreichung eines Projektes verschiedene Nachweise und Angaben zusammenzustellen. Welche im Einzelfall benötigt werden, kann den Ausschreibungsdokumenten entnommen werden. Auch die Fördervoraussetzungen finden sich in der jeweiligen Ausschreibung. Die Antragstellung wird letztlich über das Portal der Europäischen Kommission durchgeführt.
> Siehe auch Antragstellung Finanzhilfen
Direktfinanzhilfen (Direct Grants)
Finanzhilfen (Grants)
Anteilige Förderung durch die EU
Finanzhilfen sind direkte finanzielle Beiträge aus dem EU-Haushalt, die als Zuwendung an Drittbegünstigte, welche die Maßnahmen im Sinne der EU-Politik durchführen, vergeben werden.
Finanzhilfen machen einen Großteil der Ausgaben der EU aus und lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
- Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines Ziels im Rahmen eines EU-Politikbereichs beitragen sollen („Action Grants“),
- Beiträge zu den Betriebskosten einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischen Interesse oder Ziele im Rahmen eines EU-Politikbereichs verfolgt („Operating Grants“).
Finanzhilfen der EU dürfen 60 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, die im Zusammenhang mit einem Programmziel steht oder der Tätigkeit einer nichtstaatlichen Stelle, nicht überschreiten. In Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit kann der Beitrag der EU bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Die restlichen 40 % (bzw. 20 %) der Kosten müssen von den Antragstellenden getragen bzw. anderweitig finanziert werden. Dies geht unter anderem durch den Beitrag von Personal, welches von den Finanzhilfeempfängern beschäftigt wird.
Finanzhilfen dürfen nicht zu einem Gewinn führen.
> Siehe auch Finanzierung der Finanzhilfen.
Veröffentlichung als Calls for Proposals
Finanzhilfen werden von der EU in der Regel in Form von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Calls for Proposals) veröffentlicht.
Die wesentlichen Förderkriterien für die Finanzhilfen sind in den Calls for Proposals festgelegt. Antragstellende und ihre Partner müssen die folgenden Auswahlkriterien erfüllen (Action Grants):
- über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der gesamten Laufzeit des Zuschusses aufrechtzuerhalten und sich an der Finanzierung beteiligen zu können (“finanzielle Leistungsfähigkeit”),
- über ausreichende operative und fachliche Kapazitäten sowie Qualifikationen verfügen, um die Tätigkeiten zu implementieren, für die eine Kofinanzierung beantragt wird (“operative Leistungsfähigkeit”).
Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt nicht für internationale Organisationen und Öffentliche Einrichtungen.
Zur Teilnahme müssen interessierte Einrichtungen im Rahmen der Einreichung eines Projektes verschiedene Nachweise und Angaben zusammenzustellen. Welche im Einzelfall benötigt werden, kann den Ausschreibungsdokumenten entnommen werden. Auch die Fördervoraussetzungen finden sich in der jeweiligen Ausschreibung. Die Antragstellung wird letztlich über das Portal der Europäischen Kommission durchgeführt.
> Siehe auch Antragstellung Finanzhilfen