Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.nks-eu4health.de veröffentlichte Website.
Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 15.07.2024 durchgeführten Selbstbewertung nach BITV/EN 301 549.
Bei der vereinfachten Überwachung zur Prüfung der Barrierefreiheit von Websites gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wurden alle 50 Level A- und Level AA-Kriterien der Web Content Accessibility Guideline (WCAG 2.1) betrachtet. Zusätzlich wird das Vorhandensein der Erklärung zur Barrierefreiheit, eines Feedback-Mechanismus, von Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 überprüft. Außerdem wird für ein PDF-Dokument der Grad der PDF/UA-Konformität betrachtet. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:
- Newsletteranmeldung: Die Radiobuttons und die Checkbox ist nicht mit der Tastatur erreichbar und bedienbar.
- Newsletteranmeldung: Nach Absenden eines fehlerhaften Formulars werden die Fehlermeldungen unterhalb der Felder vom Screenreader nicht ausgegeben. Auch bei der Fokussierung der fehlerhaften Felder werden die entsprechenden Fehlermeldungen nicht ausgegeben, da diese nicht mit dem Formularfeld verknüpft sind. Die Rolle für die Radiobuttons und Checkbox wird vom Screenreader nicht ausgegeben, da die Standard-HTML-Elemente über CSS ausgeblendet werden.
- Startseitenteaser: Bewegende Inhalte lassen sich nur durch Mausbewegung, nicht jedoch über eine Schaltfläche stoppen. Eine Optimierung wird derzeit geprüft. Die Buttons beim Slider werden mit einer englischen Beschriftung bspw. “Go to slide 1” ausgegeben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.01.2025 erstellt.
Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.nks-eu4health.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Kontaktmöglichkeiten, welche Sie hier finden.
Beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Bei Bedarf geben Sie bitte zusätzlich die Unterseite, auf der Sie den Fehler gefunden haben, als Link mit an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback bei den oben genannten Kontaktpersonen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten, die sich auf das Thema Barrierefreiheit beziehen, zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.