Registrierung im Portal der Europäischen Kommission
Registrierung mit PIC
Zur Antragstellung bzw. Bewerbung ist zwingend eine Registrierung im Teilnehmerportal der Europäischen Kommission (Funding & Tender Opportunities) notwendig. Hierfür ist zunächst ein persönliches Nutzerkonto anzulegen.
Weiterhin muss sich jede teilnehmende Organisation im Teilnehmerregister registrieren. Das Teilnehmerregister ist das Online-Instrument der Europäische Kommission zur Registrierung und Verwaltung der Daten der an EU-Programmen teilnehmenden Organisationen.
Bei der Registrierung erhält jede teilnehmende Organisation einen 9-stelligen Teilnehmeridentifikationscode (PIC), der als eindeutige Kennung im Teilnehmerregister fungiert. Teilnehmende müssen sich nur einmal registrieren – die bereitgestellten Informationen können bei anderen Ausschreibungen der Europäischen Kommission weiter aktualisiert oder wiederverwendet werden.
Hier kann geprüft werden, ob die Organisation bereits registriert ist, bzw. die Anmeldung erfolgen.
Im Falle von Konsortien werden Bewerbungen für Fördermaßnahmen von der koordinierenden Einrichtung (Projektpartner 1) elektronisch eingereicht. Diese Organisation ist für die Freischaltung aller anderen Projektpartner im Portal verantwortlich. Erst nach Registrierung und Freischaltung dieser, können Projektpartner ihre Daten ergänzen und online bearbeiten.
Ernennung des LEAR
Wenn ein Angebot erfolgreich bezuschlagt wurde, ist ein sogenannter LEAR (Legal Entity Appointed Representative) für die Organisation zu ernennen. Der LEAR ist die Person, die offiziell von einer Organisation ernannt wird, um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals zu verwalten und als administrativer und rechtlicher Hauptansprechpartner zu fungieren. Der LEAR ist damit auch die gegenüber der Europäischen Kommission benannte Person, die im Teilnehmerportal die Daten der dort registrierten Einrichtung verwaltet. Der LEAR vergibt Zeichnungsbefugnisse auf der Organisationsebene einer Einrichtung (nicht aber auf der Projektebene). Diese Befugnisse betreffen die rechtliche Vertretung (Legal Signatories, LSIGN) und die Berechtigung Finanzberichte und Zahlungsanforderungen zu versenden (Financial Signatories, FSIGN). Der LEAR sieht alle Projektbeteiligungen einer Einrichtung, nicht aber Anträge, die gerade in der Einrichtung vorbereitet werden.