Finanzierung im Rahmen der Finanzhilfen (Grants)

Finanzhilfen sind Kofinanzierungen durch die EU für Maßnahmen, die zur Erreichung der politischen Ziele der EU beitragen. Die Europäische Kommission wählt durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Calls for Proposals) auf Wettbewerbsbasis Organisationen oder andere förderfähige Rechtsträger für die Durchführung von Projekten aus.

Grundsätzlich werden durch die Finanzhilfen förderfähige Kosten, die den in der Vereinbarung mit der EU aufgeführten Begünstigten entstehen, zu einem festen Prozentsatz erstattet. Der Zuschuss für Finanzhilfen wird demnach anhand von tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Der Zuschuss der EU erfolgt als anteilige Vorauszahlung sowie durch weitere Zahlungen anhand von Meilensteinen bzw. dem Kostenanfall im Projekt.

Finanzhilfen dürfen nicht zu einem Gewinn führen.

Beitrag der Europäischen Union

Der Standarderstattungssatz der EU im Rahmen von EU4Health beträgt 60% der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.

Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Erstattungssatz auch bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen. In diesem Fall muss eine Maßnahme mit einem deutlichen Mehrwert für die EU verknüpft sein. Diese außergewöhnliche Zweckmäßigkeit gilt dann als erreicht, wenn:

  1. mindestens 30 % der für die vorgeschlagene Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel Mitgliedstaaten zugeteilt werden, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90% des Unionsdurchschnitts beträgt oder
  2. Stellen aus mindestens 14 teilnehmenden Mitgliedstaaten an der Maßnahme teilnehmen, darunter mindestens vier Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90% des Unionsdurchschnitts beträgt.

Bei direkten Finanzhilfen können solche Finanzhilfen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Der restliche Anteil der Kosten muss von den Antragstellenden getragen bzw. anderweitig finanziert werden. Dies geht unter anderem durch den Beitrag von Personal, das von dem Finanzhilfeempfänger beschäftigt wird.

Finanzhilfen können in Kombination mit Finanzierungsmitteln der Europäischen Investitionsbank, nationaler Förderbanken oder anderer Entwicklungsfinanzierungs- oder öffentlicher Finanzierungsinstitutionen verwendet werden. Ebenso ist eine Kombination mit Finanzierungsmitteln privater Finanzinstitute und öffentlicher oder privater Investoren möglich. Finanzhilfen können auch im Rahmen öffentlich-öffentlicher oder öffentlich-privater Partnerschaften verwendet werden.

Förderfähige Kosten

Grundsätzlich sind Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der geförderten Maßnahme sowie einem mit EU4Health assoziierten Ziel stehen, förderfähig.

Zudem müssen folgende allgemeine Bestimmungen erfüllt sein:

  • Die Kosten müssen im Zusammenhang mit der beschriebenen Maßnahme und dem veranschlagten Budget stehen.
  • Die Kosten müssen erforderlich für die Durchführung der Maßnahme sein.
  • Die Kosten müssen angemessen und gerechtfertigt sein.
  • Die Kosten müssen innerhalb der Projektlaufzeit anfallen.
  • Die Kosten müssen tatsächlich bei den Begünstigten/verbundenen Einrichtungen der Finanzhilfe anfallen.
  • Die Kosten müssen identifizierbar und überprüfbar sein.
  • Es werden direkte und indirekte Kosten gefördert.

Regeln der Finanzierung

  1. Kofinanzierungsregel
    Eine externe Kofinanzierung aus einer anderen Quelle als den Mitteln des Programms EU4Health ist erforderlich (Eigenmittel oder Finanzbeiträge Dritter, Kofinanzierungen aus anderen EU-Programmen, Projekteinnahmen).
  2. Non-Profit-Regel
    Die Finanzhilfe darf nicht darauf abzielen oder bewirken, dass Begünstigte einen Gewinn erzielen.
  3. Rückwirkungsverbot
    Nur Kosten, die nach dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Datum anfallen, können kofinanziert werden.
  4. Kumulierungsverbot
    Es kann nur eine Finanzhilfe für eine bestimmte Maßnahme eines bestimmten Empfängers gewährt werden.

Finanzielle und operative Leistungsfähigkeit

Die Antragsstellenden müssen über stabile und ausreichende Ressourcen verfügen, um die Projekte erfolgreich durchführen zu können. Folgenden Auswahlkriterien müssen erfüllt werden:

  1. Sie müssen über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der gesamten Dauer der Finanzhilfe aufrechtzuerhalten und sich an deren Finanzierung beteiligen zu können (“finanzielle Leistungsfähigkeit“);
  2. Sie müssen über ausreichende operative und fachliche Kapazitäten verfügen, um die Aktivitäten, für die eine Finanzierung beantragt wird, durchzuführen (“operative Kapazität“).

Organisationen, die an mehreren Projekten teilnehmen, müssen über ausreichende finanzielle und operative Kapazitäten für die Durchführung mehrerer Projekte verfügen.

Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt nicht für internationale Organisationen und öffentliche Einrichtungen.

Laut der EU-Haushaltsordnung müssen Empfänger von EU-Mitteln nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle und operative Mittel zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme verfügen. Somit können EU-Validierungsdienste jederzeit während des Vergabeverfahrens Belege über die rechtliche Existenz, den Status und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragstellenden anfordern.

Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der Unterlagen, die vom Antragstellenden eingereicht werden (z. B. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Geschäftsplan). Die Analyse stützt sich auf neutrale Finanzindikatoren, berücksichtigt aber auch andere Aspekte, wie die Abhängigkeit von EU-Mitteln sowie Defizite und Einnahmen in den Vorjahren.

Grant Management

Startdatum / Dauer

  • Die Projektdauer bezieht sich auf den Zeitraum aller durchzuführenden, projektbezogenen Aktivitäten. Die definierte Dauer gibt den Zeitrahmen der förderfähigen Kosten vor.
  • Als Beginn gilt in der Regel die Unterzeichnung der Finanzhilfe. Abweichungen sind in dem Dokument zur Finanzhilfe vermerkt.
  • Die empfohlene Projektdauer beträgt 12 bis 36 Monate. Die Dauer ist abhängig von den Maßnahmen und allgemeinen Empfehlungen der Aufforderung.

Empfohlenes Zahlungssystem

  • Vorfinanzierungszahlung nach Unterzeichnung des Zuschusses (30%).
  • Zwischenzahlung(en).
  • Restzahlung am Ende der Laufzeit.

Vorzulegende Bescheinigungen

  • Bei Vorlage des Zwischen- / Abschlussberichts: Prüfbescheinigung über den vorgelegten Finanzbericht unterstützt die Bewertung des Finanzberichts, um den Betrag der förderfähigen Kosten zu ermitteln.