Überblick der Finanzierung im Rahmen von EU4Health
Die EU stellt im Rahmen von EU4Health Finanzierungen in Form von Finanzhilfen (Grants), Auftragsvergaben (Procurement) sowie gelegentlich in Form von Preisgeldern zur Verfügung. Das Programm wird in direkter Mittelverwaltung gemäß der Haushaltsordnung der EU durchgeführt.
Die Finanzierung erfolgt direkt durch die Europäische Kommission bzw. die Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA).
Die konkreten Finanzierungsbedingungen werden in den Ausschreibungsunterlagen der jeweiligen Finanzierungsmaßnahme veröffentlicht.
Finanzhilfen
- Die EU leistet Vorauszahlungen
- Erstattung von tatsächlichen Kosten zu 60% (in Ausnahmefällen 80%)
- Als Nachweis der Leistungen dienen ein Bericht oder der Abschluss des Projekts
Auftragsvergaben
- Zahlung der vollständigen Leistung zu vereinbarten Konditionen und Preisen
- Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten in Übereinstimmung mit vordefinierten Anforderungen
- Ausführung gemäß den Vertragsbedingungen