Fragen und Antworten zu EU4Health

Das Programm EU4Health

EU4Health verfolgt folgende Ziele:

1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der EU durch:

  • Unterstützung von Maßnahmen zur Krankheitsprävention, zur Gesundheitsförderung und zur Beeinflussung von Gesundheitsfaktoren,
  • Unterstützung globaler Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen.

2. Schutz der Menschen in der EU vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren durch:

  • Ausbau der Fähigkeit der EU zu Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen,
  • Förderung von Maßnahmen zur Ergänzung der nationalen Bevorratung wesentlicher krisenrelevanter Produkte,
  • Etablierung einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal.

3. Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten durch:

  • Förderung von nachhaltigen Produktions- und Lieferketten und Innovationen in der EU bei gleichzeitiger Unterstützung einer effizienten Verwendung von Arzneimitteln.

4. Stärkung der Gesundheitssysteme durch Verbesserung ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz durch:

  • Ausbau der Gesundheitsdaten, größere Verbreitung digitaler Instrumente und Dienste sowie die Förderung des digitalen Wandels der Gesundheitssysteme,
  • Förderung der Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten,
  • Unterstützung bei der Einführung bewährter Verfahren und Förderung des Datenaustauschs,
  • Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen, patientenorientierten, ergebnisorientierten Gesundheitsleistungen und damit verbundenen Pflegeleistungen,
  • Unterstützung einer integrierten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer Gesundheitssysteme.

Die EU investiert über EU4Health 5,3 Milliarden Euro im Zeitraum von 2021 – 2027 in die Bewältigung gesundheitspolitischer Herausforderungen. Etwa 835 Millionen Euro sind für den Jahreshaushalt 2022 vorgesehen. Dabei sind rund 506 Millionen Euro für Finanzhilfen (Grants), etwa 300 Millionen Euro für Auftragsvergaben (Procurement), etwa 4 Millionen Euro für andere Ausgaben und 25 Millionen Euro für das indirekte Management vorgesehen.

> Siehe auch Fördermaßnahmen

In jährlich vorzulegenden Arbeitsprogrammen konkretisiert die Europäische Kommission die jeweils geplanten Aktivitäten unter EU4Health. Die Arbeitsprogramme werden mit Hilfe der EU4Health-Lenkungsgruppe, bestehend aus der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, erstellt. Das Arbeitsprogramm 2022 wurde erstmals am 14. Januar 2022 verabschiedet. Es werden über 835 Millionen Euro in den Aufbau stärkerer und widerstandsfähigerer Gesundheitssysteme investiert. Das Programm sieht Maßnahmen in folgenden Bereichen vor: Krisenvorsorge, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, Krebs, Gesundheitssysteme und Arbeitskräfte im Gesundheitswesen sowie Digitalisierung.

EU4Health wird die Umsetzung der prioritären EU-Gesundheitsinitiativen unterstützen:

  • den Kampf gegen COVID-19,
  • den europäischen Plan zur Krebsbekämpfung (Europe’s Beating Cancer Plan),
  • die EU NCD Initiative (Healthier Together – EU Non-communicable Diseases Initiative),
  • die Arzneimittelstrategie für Europa,
  • die neue Dienststelle der Europäischen Kommission HERA (European Health Emergency Response Authority).

> Weitere Informationen zum Arbeitsprogramm.

EU4Health ist ein Instrument zur Umsetzung der EU-Gesundheitspolitik und kann Innovationen in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte sowie krisenrelevante Produkte in der EU unterstützen und fördern. EU4Health ist kein Forschungsprogramm. Es soll dabei unterstützen Forschungsergebnisse bestmöglich zu verwenden und die Einführung, den Wachstum und die Verbreitung von Gesundheitsinnovation in den Gesundheitssystemen und in der klinischen Praxis erleichtern.

EU4Health sieht eine enge Zusammenarbeit mit dem zentralen Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, Horizont Europa, vor (siehe auch NKS Gesundheit für Horizont Europa). Im Rahmen von Horizont Europa werden Forschung und Innovation zu Themen finanziert, wie etwa gute Gesundheit in allen Lebensphasen, umweltbedingte und soziale Gesundheitsfaktoren, nicht-übertragbare und seltene Krankheiten, Infektionskrankheiten, Instrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheitsversorgung, Pflege und Gesundheitssysteme. Im Rahmen der beiden Programme sind Kofinanzierungen möglich.

Nicht-übertragbare Krankheiten (engl. non-communicable diseases, NCD) und durch den Lebensstil bedingte Erkrankungen gehören zu den größten Herausforderungen für die Gesundheitssysteme der EU. Nicht-übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und Diabetes sind die Hauptursachen für Behinderung, krankheitsbedingte Verrentung und vorzeitige Todesfälle in der EU mit erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Kosten. Ein Hauptaugenmerk liegt hier auf der Prävention in Verbindung mit einer Stärkung der Gesundheitssysteme. Mit dieser Fokussierung sollen die Folgen nicht-übertragbarer Krankheiten für den Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt begrenzt werden und die vorzeitige Mortalität unter Bezugnahme auf Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030 um ein Drittel gesenkt werden.

EU4Health wird Programme der Mitgliedstaaten unter anderem zur Prävention von nicht-übertragbaren Krankheiten (einschließlich Früherkennung und Frühdiagnose von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes) und zur Gesundheitsförderung unterstützen. EU4Health wird ferner zu einer Stärkung von Versorgungsstrukturen in der EU beitragen, z.B. durch Vernetzung onkologischer Spitzenzentren unter Einbindung von regionalen onkologischen Netzwerkstrukturen für eine umfassende Versorgung, oder durch Vernetzung über die Europäischen Referenznetzwerke (ERNs) beitragen; ERNs sind virtuelle Netze, mit denen der fachliche Austausch über komplexe, seltene und nicht-übertragbare Krankheiten erleichtert, der Zugang zu Diagnose und Therapie verbessert und eine hochwertige Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden sollen.

Die Europäische Kommission misst der Krebsbekämpfung eine besondere Bedeutung bei. Schätzungen zufolge wird die Zahl der Menschen, die infolge ihrer Krebserkrankungen sterben, bis 2035 um 25 % steigen, was Krebs zur Haupttodesursache in der EU machen würde. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, finanziert EU4Health Maßnahmen zur Krebsbekämpfung, die einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung des am 3. Februar 2021 von der Kommission veröffentlichen Europäischen Krebsplans leisten werden („Europe’s Beating Cancer Plan“). Dies erfolgt durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für förderfähige Rechtsträger mit Sitz in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel Gesundheitsorganisationen und NGO. Bereits in den ersten beiden Jahresarbeitsprogrammen 2021 und 2022, hat das Thema Krebs eine hohe Priorität erhalten.

Die Europäische Kommission arbeitet daran, die Prävention, Vorsorge, Überwachung und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu verbessern. EU4Health kann eine EU-Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal sowie Lagerbeständen mit medizinischem Material finanzieren.

Grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren erfordern grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die EU wird sich beim Ausbau der Kapazitäten und bei der Verbesserung der Reaktionsfähigkeit stärker einbringen. Die EU wird über ihre eigenen Grenzen hinaus die weltweite Zusammenarbeit bei Gesundheitsgefahren unterstützen, um die Gesundheit allgemein zu verbessern, Ungleichheiten abzubauen und den Schutz vor globalen Gesundheitsbedrohungen zu stärken.

Über EU4Health können auch zusätzliche Notfallreserven von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderem gesundheitsbezogenem Material finanziert werden, um nationale Vorräte zu ergänzen.

Eine Möglichkeit, um eine ausreichende Bevorratung medizinischen Materials sicherzustellen, ist der effizientere Einsatz des Vorhandenen, insbesondere bei antimikrobiellen Mitteln. Eine Andere ist die Förderung von pharmazeutischer Produktion und Innovation in Europa. EU4Health wird den Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen und die Arzneimittelstrategie fördern.

Eine ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischem Material alleine ist aber nicht zielführend. Es wird starkes Gesundheitspersonal mit den für die Abwehr grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren erforderlichen Kompetenzen benötigt. Deshalb gehört auch die Förderung von Schulungen in bestimmten Bereichen für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu den Aufgaben von EU4Health.

Indem es die Gesundheitssysteme widerstandsfähiger macht, wird EU4Health nicht nur dazu beitragen, dass die EU besser für künftige Gesundheitskrisen gewappnet ist, sondern es wird auch bewirken, dass die Mitgliedsländer langfristigen Herausforderungen wie der Alterung der Bevölkerung und den gesundheitlichen Ungleichheiten gewachsen sind. Gefährdete Bevölkerungsgruppen benötigen Zugang zu Gesundheitsleistungen und der Gesundheitsversorgung. Außerdem müssen die Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den einzelnen Regionen in diesen Mitgliedstaaten abgebaut werden.

Fördermaßnahmen (Finanzhilfen, Auftragsvergaben, Förderberechtigung …)

EU4Health fördert Maßnahmen, welche einen zusätzlichen Mehrwert auf europäischer Ebene beinhalten und die Ziele der EU4Health-Verordnung verfolgen. Nationale Maßnahmen können aus EU4Health nicht gefördert werden. Die genauen Maßnahmenbeschreibungen finden sich in den jährlich verabschiedeten Arbeitsprogrammen. Die diesjährigen Maßnahmen umfassen die Bereiche Krisenvorsorge, Gesundheitsförderung und Prävention von nicht-übertragbaren Erkrankungen, Krebs, Gesundheitssysteme und Gesundheitspersonal sowie Digitalisierung.

> Mehr Informationen zu den Fördermaßnahmen

Im Rahmen von EU4Health werden förderfähige Maßnahmen veröffentlicht, für die ein EU-weiter Wettbewerb mit den Mitgliedstaaten um die Fördergelder erfolgt. Anträge für Maßnahmen können nur dann eingereicht werden, wenn entsprechende Aufrufe von der Europäischen Kommission veröffentlicht sind.

Das verfügbare Budget sowie die Verteilung auf die verschiedenen Fördermaßnahmen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegt. Die Fördermaßnahmen im Rahmen von EU4Health werden direkt von der Europäischen Kommission sowie von HaDEA, der speziell dafür beauftragten Exekutivagentur, veröffentlicht.
Die im Arbeitsprogramm gebundenen Mittel werden über Finanzhilfen und Auftragsvergaben bereitgestellt:

1) Finanzhilfen (Grants)

Finanzhilfen sind anteilige Förderungen, für die Projektideen zu vorgegebenen Themenstellungen anhand der jeweiligen Arbeitsprogramme eingereicht werden können.
Finanzhilfen werden als Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Calls for Proposals) veröffentlicht.

2) Auftragsvergaben (Procurement)

Auftragsvergaben sind Verträge zur Erfüllung einer spezifisch ausgeschriebenen Aufgabe der EU mit einer vollständigen Erstattung der Leistung.

Auftragsvergaben werden als Aufforderungen zur Angebotsabgabe (Calls for Tenders) ausgeschrieben.

Die derzeit veröffentlichten Fördermaßnahmen können sowohl auf dieser Internetseite als auch auf den Seiten der HaDEA und der Europäischen Kommission eingesehen werden.

Aus EU4Health werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder aus mit dem Programm assoziierten Nicht-EU-Ländern (Norwegen, Island, Ukraine) Finanzmittel bereitgestellt.

Natürliche Personen kommen für Finanzhilfen im Rahmen von EU4Health nicht in Frage, können sich jedoch für Auftragsvergaben bewerben.

Förderfähige Institutionen waren in der Vergangenheit (beispielhaft und nicht abschließend):

  • Bildungseinrichtungen, z.B. Akademien und Hochschulen,
  • Forschungsorganisationen und -institute,
  • Krankenhäuser,
  • nationale und regionale Gesundheitsbehörden,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft (Verbände, Stiftungen, NGOs und ähnliche Einrichtungen),
  • Expertennetzwerke und etablierte Netzwerke im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
  • private Einrichtungen,
  • einzelne Antragstellende oder Konsortien.

In den Veröffentlichungen der Fördermaßnahmen werden jeweils im Einzelfall die Institutionen, welche sich bewerben können, ausgewiesen.

Es gelten die Förderfähigkeitskriterien nach Artikel 197 der EU-Haushaltsordnung sowie die EU4Health-Verordnung.

Direktfinanzhilfen richten sich unter anderem an Behörden der Mitgliedstaaten, Europäische Referenznetzwerke (ERN) und internationale Organisationen (beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO)) und werden in der Regel nicht öffentlich ausgeschrieben. Diese Ausnahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind in Artikel 195 der EU-Haushaltsordnung festgehalten. Gemäß Artikel 13 Abs. 6 und 7 der EU4Health-Verordnung, kann der Förderbeitrag bei Direktfinanzhilfen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Action Grants sind maßnahmenbezogene Finanzhilfen der EU zur Finanzierung einer Maßnahme, die zur Verwirklichung eines politischen Ziels der Union beitragen soll. Action Grants und Operating Grants werden i.d.R. in Form von Calls for Proposals veröffentlicht.

> Mehr Informationen zu Finanzhilfen (Grants)

Operating Grants sind Finanzhilfen der EU zur Finanzierung der Betriebskosten einer Einrichtung, die Ziele verfolgt, welche Teil einer politischen Maßnahme der Union sind und diese unterstützen („Beiträge zu den Betriebskosten“). Action Grants und Operating Grants werden i.d.R. in Form von Calls for Proposals veröffentlicht.

> Mehr Informationen zu Finanzhilfen (Grants)

Finanzierung (Kofinanzierung, Fristen, Regeln …)

Grundsätzlich sind Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der geförderten Maßnahme sowie einem mit EU4Health assoziierten Ziel stehen, förderfähig (=eligible costs).

Eligible costs sind projektbezogene, förderfähige Kosten.

Für förderfähige Kosten müssen folgende allgemeine Bestimmungen erfüllt sein:

  • Die Kosten müssen im Zusammenhang mit der beschriebenen Maßnahme und dem veranschlagten Budget stehen.
  • Die Kosten müssen erforderlich für die Durchführung der Maßnahme sein.
  • Die Kosten müssen angemessen und gerechtfertigt sein.
  • Die Kosten müssen innerhalb der Projektlaufzeit anfallen.
  • Die Kosten müssen tatsächlich bei den Begünstigten/verbundenen Einrichtungen der Finanzhilfe anfallen.
  • Die Kosten müssen identifizierbar und überprüfbar sein.
  • Es werden direkte und indirekte Kosten gefördert.

Finanzhilfen (Calls for Proposals)

Die Antragsstellenden müssen über stabile und ausreichende Ressourcen verfügen, um die Projekte erfolgreich durchführen zu können. Folgenden Auswahlkriterien müssen erfüllt werden:

    1. Sie müssen über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der gesamten Dauer der Finanzhilfe aufrechtzuerhalten und sich an deren Finanzierung beteiligen zu können (“finanzielle Leistungsfähigkeit“);
    2. Sie müssen über ausreichende operative und fachliche Kapazitäten verfügen, um die Aktivitäten, für die eine Finanzierung beantragt wird, durchzuführen (“operative Kapazität“).

Organisationen, die an mehreren Projekten teilnehmen, müssen über ausreichende finanzielle und operative Kapazitäten für die Durchführung mehrerer Projekte verfügen.

Die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt nicht für internationale Organisationen und öffentliche Einrichtungen.

Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der Unterlagen, die vom Antragstellenden eingereicht werden (z. B. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Geschäftsplan). Die Analyse stützt sich auf neutrale Finanzindikatoren, berücksichtigt aber auch andere Aspekte, wie die Abhängigkeit von EU-Mitteln sowie Defizite und Einnahmen in den Vorjahren.

Bei Beantragung eines Einzelzuschusses in Höhe von mehr als 750.000,00 EUR ist eine Bescheinigung über die Richtigkeit / Gültigkeit (Auditbescheinigung) des Jahresabschlusses vorzulegen.

Bei mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Reduzierte bzw. keine Vorfinanzierungszahlung,
  • Erweiterte Haftung der Mitbegünstigten,
  • Gewährleistung der Vorfinanzierung.

Auftragsvergaben (Calls for Tenders)

Entscheidend für eine erfolgreiche Teilnahme an einer Auftragsvergabe ist das Erfüllen der ausschreibungsspezifisch formulierten Mindestanforderungen, um nachzuweisen, dass die Bietenden über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.

Laut der EU-Haushaltsordnung müssen alle Empfänger von EU-Mitteln validiert werden und nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle und operative Mittel zur Durchführung einer Fördermaßnahme verfügen. Somit können sich entsprechende EU-Validierungsdienste jederzeit während des Vergabeverfahrens mit dem Teilnehmenden in Verbindung setzen und Belege über die rechtliche Existenz, den Status und die finanzielle Leistungsfähigkeit anfordern.

Die ausschreibungsspezifischen Anforderungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Informationsblättern „Tender Specifications“ definiert. Bieter müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Um die Leistungsfähigkeit nachzuweisen, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden (z. B. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz).

Finanzhilfen

Finanzhilfen sind direkte finanzielle Beiträge aus dem EU-Haushalt, die als Zuwendung an Drittbegünstigte, welche die Maßnahmen im Sinne der EU-Politik durchführen, vergeben werden.

Finanzhilfen machen einen Großteil der Ausgaben der EU aus und lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  1. Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines Ziels im Rahmen eines EU-Politikbereichs beitragen sollen („Action Grants“),
  2. Beiträge zu den Betriebskosten einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischen Interesse oder Ziele im Rahmen eines EU-Politikbereichs verfolgt („Operating Grants“).

Finanzhilfen der EU dürfen 60 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, die im Zusammenhang mit einem Programmziel steht oder der Tätigkeit einer nichtstaatlichen Stelle, nicht überschreiten. In Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit kann der Beitrag der EU bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Die restlichen 40 % (bzw. 20 %) der Kosten müssen von den Antragstellenden getragen bzw. anderweitig finanziert werden. Dies geht unter anderem durch den Beitrag von Personal, welches von den Finanzhilfeempfängern beschäftigt wird.

Finanzhilfen dürfen nicht zu einem Gewinn führen.

Es werden direkte und indirekte Kosten gefördert.

Direkte Kosten

  • Direkte Personalkosten
  • Subunternehmer
  • Anschaffungskosten
    – Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
    – Ausstattung (Abschreibung, Miete, Leasing)
    – Sonstige Waren und Dienstleistungen

Indirekte Kosten
Die indirekten Kosten werden mit einem Pauschalsatz von 7% der gesamten direkten Kosten festgesetzt.

Der Zuschuss wird keiner bestimmten Kostenart oder Kostenkategorie zugeordnet. Dieser wird auf Grundlage der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme mit dem entsprechenden Rückzahlungsbetrag berechnet.

Auftragsvergaben

Im Rahmen von Auftragsvergaben wird die Leistungserbringung der Dienstleistungsverträge zu 100% finanziert.

Zur Teilnahme an den Ausschreibungen müssen interessierte Unternehmen im Rahmen ihrer Angebotsabgabe verschiedene Nachweise und Angaben zusammenzustellen. Welche im Einzelfall benötigt werden, kann den Ausschreibungsdokumenten entnommen werden. Auch die Fördervoraussetzungen finden sich in der jeweiligen Ausschreibung. Die Antragstellung wird letztlich über das Funding & Tender Portal der Europäischen Kommission durchgeführt.

Antragstellung (Ablauf, Dokumente, Partnersuche …)

Die Fördermaßnahmen werden in Form von Finanzhilfen und Auftragsvergaben direkt von HaDEA und der Europäischen Kommission veröffentlicht. Bitte besuchen Sie regelmäßig diese Internetseite bzw. die Seiten von HaDEA und der Europäischen Kommission, um die aktuellen Veröffentlichungen von Fördermöglichkeiten einzusehen.

Zur Antragstellung bzw. Bewerbung ist eine Registrierung im Portal der Europäischen Kommission notwendig.

Finanzhilfen

Finanzhilfen: Anträge können nur dann eingereicht werden, wenn die entsprechenden Aufrufe geöffnet sind. Eine unabhängige Einreichung von Projekten zur Förderung ist im Rahmen von EU4Health nicht vorgesehen.

Die Finanzhilfen (Grants) werden in Form von Calls for Proposals veröffentlicht.

In EU4Health gibt es in der Regel einstufige Einreichverfahren, bei denen direkt der vollständig ausgearbeitete Antrag (Vollantrag) eingereicht wird. Liegt dennoch ein zweistufiges Verfahren vor, so wird zunächst ein Kurzantrag vorgelegt und im Falle einer positiven Begutachtung des Kurzantrags zur Einreichung eines Vollantrags eingeladen. Welches Verfahren Anwendung findet, wird für jede Ausschreibung einzeln festgelegt.

Das Antragsformular besteht aus den Formblättern A und B:

  • Teil A enthält strukturierte administrative Informationen und wird vom IT-System generiert. Dieser basiert auf den Informationen, die in das Antragsportal eingeben werden.
  • Teil B ist eine technische Beschreibung des Projekts und muss als separates PDF-Dokument in dem Antragsportal hochgeladen werden.
  • Beispielhaft kann hier ein Antragsformular eingesehen werden.

Grundsätzlich sind sämtliche Antragsunterlagen in englischer Sprache und in der Mindestschriftgröße Arial 9 auszufüllen. In den meisten Fällen beträgt der Umfang des Antrags maximal 70 Seiten in DIN A4.

> Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.

Auftragsvergaben

Auftragsvergaben (Procurement): Die Fördervoraussetzungen finden sich in der jeweiligen Ausschreibung.

Die Auftragsvergaben werden in Form von Calls for Tenders ausgeschrieben.

Auftragsvergaben werden über das Portal der Europäischen Kommission (Funding & Tender Opportunities) sowie auf der Plattform TED eTendering, der elektronischen Vergabeplattform der EU, ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen werden auf TED veröffentlicht. Angebote sind ausschließlich elektronisch über TED einzureichen (eSubmission).

Einzureichen sind ein Konzept zur Erfüllung der zu erbringenden Leistungen (technisches Angebot) sowie ein vollständiges finanzielles Angebot, einschließlich der Aufschlüsselung des Angebotspreises. Die Seitenanzahl für das technische Angebot ist in der Regel begrenzt. Weiterhin ist eine Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen unterzeichnet abzugeben.

> Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich hier sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.

LEAR steht für Legal Entity Appointed Representative. Der LEAR ist die Person, die offiziell von einer Organisation ernannt wird, um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals zu verwalten und als administrativer und rechtlicher Hauptansprechpartner zu fungieren. I.d.R. ist der LEAR ein Mitarbeiter in der zentralen Verwaltung der Organisation. Der LEAR verwaltet alle organisationsbezogenen Daten auf dem Portal und benennt Personen innerhalb seiner Organisation, die Zuwendungen/Verträge und Kostenabrechnungen elektronisch unterzeichnen dürfen. Es kann nur einen LEAR pro Organisation geben. Der LEAR wird im Rahmen der Registrierung im Participant Register vom Central Validation Service validiert.

Bei Rückfragen zu EU4Health und den Fördermöglichkeiten melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail unter nks-eu4health@pd-g.de bei der Nationalen Kontaktstelle EU4Health.

Sonstige Themen

HaDea steht für European Health and Digital Executive Agency und ist die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, welche Fördermöglichkeiten im Rahmen von EU4Health veröffentlicht und koordiniert. HaDEA wurde am 16. Februar 2021 eingerichtet und übernahm am 1. April 2021 ihre operativen Aufgaben. Die Fördermöglichkeiten im Rahmen von EU4Health werden sowohl von der Europäischen Kommission als auch von HaDEA veröffentlicht. Die Finanzierung erfolgt direkt durch die Kommission bzw. durch HaDEA.

HERA steht für Health Emergency Preparedness and Response Authority. HERA wurde am 16. September 2021 als neue Generaldirektion der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um die Fähigkeit Europas zu stärken, grenzüberschreitende gesundheitliche Notlagen zu verhindern, zu erkennen und rasch darauf zu reagieren, indem die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und gerechte Verteilung wichtiger medizinischer Gegenmaßnahmen sichergestellt wird. Die HERA antizipiert somit Gefahren und potenzielle Notlagen im Gesundheitsbereich mittels Informationsgewinnung und Aufbau der erforderlichen Reaktionskapazitäten.

Darunter versteht man eine Krise oder ein schwerwiegendes Ereignis, die bzw. das sich aus einer von Menschen, Tieren, Pflanzen oder Lebensmitteln ausgehenden Gefahr oder aus einer Gefahr biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs ergibt, eine Dimension der öffentlichen Gesundheit aufweist und ein sofortiges Eingreifen der Behörden erfordert.

Produkte, Instrumente und Stoffe, die im Kontext einer Gesundheitskrise zur Prävention, Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen oder zur Kontrolle und epidemiologischen Überwachung von Krankheiten und Infektionen erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Arzneimittel – wie Impfstoffe – und ihre Zwischenprodukte,
  • pharmazeutische Wirkstoffe und Rohstoffe,
  • Medizinprodukte,
  • Krankenhaus- und medizinische Ausrüstung, wie z. B. Beatmungsgeräte, Schutzkleidung und -ausrüstung, Diagnosematerial und -instrumente, persönliche Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel,
  • entsprechende Zwischenprodukte sowie die für ihre Herstellung benötigten Rohstoffe.

Darunter versteht man eine lebensbedrohende oder anderweitig schwerwiegende Gesundheitsgefährdung biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs, die sich über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus ausbreitet oder bei der ein erhebliches Risiko hierfür besteht und die eine Koordinierung auf Unionsebene erforderlich machen kann, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

Bei EU4Health handelt es sich um das vierte Gesundheitsprogramm der EU. Es ist mit 5,3 Milliarden Euro das bislang größte Förderprogramm der EU im Bereich Gesundheit. Es ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen und dient der Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus im Rahmen aller Politikbereiche und Maßnahmen der EU.

Horizont Europa hingegen ist das zentrale Finanzierungsprogramm der Union für Forschung und Innovation. Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der EU und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Es dient der Bekämpfung des Klimawandels, der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU.

Weitere Informationen: NKS Gesundheit für das Forschungsprogramm Horizont Europa

Bei Rückfragen zu EU4Health und den Fördermöglichkeiten melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail unter nks-eu4health@pd-g.de bei der Nationalen Kontaktstelle EU4Health.

NGO steht für Non-Governmental Organization [engl.: Nichtregierungsorganisation] und definiert eine  nichtstaatliche Organisation, welche ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband ist,  der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist.