Service
Vorstellung NKS EU4Health
Seit 2022 fungiert die NKS EU4Health im Auftrag des BMG als zentrale Anlaufstelle für EU4Health – dem vierten und mit 4,4 Mrd. Euro größten EU-Gesundheitsprogramm – in Deutschland.
Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Fördermittel aus EU4Health nach Deutschland fließen. Hierfür möchten wir deutsche Interessenten und potenzielle Antragsteller umfassend über die Fördermöglichkeiten und politischen Entwicklungen im Rahmen von EU4Health informieren und bei der Realisierung ihrer Vorhaben unterstützen.
Unser kostenfreies und vertrauliches Serviceangebot umfasst außerdem:
- Information und Beratung: wir informieren Sie über das Förderprogramm, sowie über aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen und helfen Ihnen bei der inhaltlichen und administrativen Einordnung Ihrer Projektideen.
- Unterstützung im Antragsprozess: Wir begleiten Sie individuell bei der Antragstellung und geben Orientierungshilfen für die nächsten Schritte innerhalb des Förderprozesses.
- Fachliche Expertise: Durch die enge Zusammenarbeit mit dem BMG und der Europäischen Kommission gewährleisten wir eine fundierte Beratung zu EU4Health und allen programmrelevanten Entwicklungen.
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen rund um EU4Health gerne an uns. Mit der Expertise unseres starken Netzwerks bestehend aus den EU4Health-Kontaktstellen der anderen EU-Mitgliedstaaten freuen wir uns Ihnen bei jeglichen Fragestellungen zur Seite zu stehen.
Anfragen betreffend Direktfinanzhilfen und Joint Actions leiten wir an die zuständigen Stellen weiter.
Über den Newsletter der NKS EU4Health erhalten Sie regelmäßig Informationen über aktuelle Fördermaßnahmen, Entwicklungen im Bereich EU4Health und zu anstehenden Veranstaltungen.
Joint Action NFP4Health2
Die deutsche EU4Health Kontaktstelle nimmt gemeinsam mit den anderen Nationalen EU4Health Kontaktstellen aus Europa an der „Joint Action on increasing the NFP4Health Network’s capacity for the implementation of the EU4Health Programme“ (NFP4Health2) teil.
NFP4Health2 baut mit einer Laufzeit von Oktober 2025 bis Oktober 2028 unmittelbar auf den Aktivitäten der vorangegangenen Joint Action NFP4Health auf und wurde mit 2 Millionen Euro durch das EU4Health Programm gefördert.
Projektbeschreibung
NFP4Health2 stärkt die Kapazitäten der Nationalen EU4Health Kontaktstellen im Gesundheitssektor, um das gesamteuropäische Netzwerk der Kontaktstellen zu stärken und die wirk-same Umsetzung der EU-Gesundheitsprogramme in den teilnehmenden Ländern zu unterstützen.
Aufbauend auf den Grundlagen der vorherigen Joint Action NFP4Health verbessert das Projekt die Fähigkeit der Nationalen Kontaktstellen, hochwertige fachliche Unterstützung zu leisten, Synergien mit nationalen Gesundheitsinitiativen zu fördern und die koordinierte Umsetzung der gesundheitspolitischen Prioritäten der EU zu erleichtern. Damit stärkt es das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen als zentralen Faktor für die Verwirklichung der Gesundheitsziele der EU.
Das Projekt erweitert und vertieft die im Rahmen von NFP4Health eingeleiteten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau durch ein umfassendes Programm aus Peer-to-Peer-Support, Schulungen sowie durch einen projektinternen Knowledge Hub und maßgeschneiderte Unterstützung für künftige Fördernehmer. Diese Aktivitäten berücksichtigen die jüngsten Entwicklungen in der EU-Gesundheitspolitik und der Förderlandschaft und stellen sicher, dass die NFPs gut gerüstet sind, um nationale Akteure durch die Antrags- und Umsetzungsprozesse von EU4Health zu begleiten.
Das Projekt entwickelt gezielte Unterstützungsangebote für Fördernehmer, die EU4Health-Maßnahmen umsetzen, einschließlich Leitlinien zur Verbreitung von Projektergebnissen, deren Nutzung sowie zur Maximierung der Wirkung auf nationaler Ebene.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebsite: EU Joint Action – NFP4Health 2
NFP4Health 2 wird von der Europäischen Union (mit-)finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder von HaDEA wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.